für die Nutzung der Software „planni“ (B2B)
1. Präambel
Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung und Nutzung der Software „planni“ sowie aller damit zusammenhängenden Leistungen der
Agile Heroes GmbH
Am Hauptbahnhof 12, 60329 Frankfurt am Main
Eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110447
Vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Kaiser
E-Mail: info@planni.de | Tel.: +49 (0)170 49 12 713
(im Folgenden „Anbieter“ oder „planni“)
und seinen Kunden (ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB), die das Software-as-a-Service-Angebot „planni“ in Anspruch nehmen.
Mit Annahme eines entsprechenden Angebots oder der erstmaligen Nutzung der Software akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die damit Vertragsbestandteil werden. Die Lizenzbedingungen (Abschnitt 8) und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 9) sind ebenfalls integraler Bestandteil dieses Dokuments und gelten mit.
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Hinblick auf die Nutzung des SaaS-Dienstes „planni“. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Vertragsschluss
Der Kunde erhält ein Angebot vom Anbieter, in dem Preise, Laufzeiten und ggf. Zusatzleistungen (z. B. Beratungsleistungen) aufgeführt sind.
Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, indem der Kunde das Angebot
digital oder physisch unterschreibt, oder
per E-Mail schriftlich annimmt,
und/oder die Software nutzt.
Im Angebot wird auf die Website des Anbieters verwiesen, wo diese AGB (inkl. AVV und Lizenzbedingungen) hinterlegt sind.
Ausschließlich B2B
Der Anbieter richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen.
3. Leistungsumfang und Zugang
Software-as-a-Service
Der Anbieter stellt dem Kunden die Seminarverwaltungssoftware „planni“ als SaaS-Lösung zur Verfügung.
„planni“ ermöglicht es, Seminare, Teilnehmer und Trainer zu organisieren und zu verwalten. Ein eigenständiges Registrierungsverfahren durch den Kunden existiert nicht; stattdessen legt der Anbieter einen Nutzerzugang an.
Zusatzleistungen
Auf Wunsch k önnen kostenpflichtige Beratungsleistungen oder Installationsservices (z. B. Schulungen) hinzugebucht werden. Inhalte, Preise und Konditionen werden jeweils im Angebot geregelt.
Erbringung der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung („Cloud“).
Der Kunde erhält Nutzungsberechtigungen gemäß Abschnitt 8 (Lizenzbedingungen).
Verfügbarkeit
Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Performance kann (optional) in separaten Service-Level-Agreements (SLA) vereinbart werden. Soweit nichts Konkretes vereinbart wurde, bemüht sich der Anbieter um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Vergütungsmodelle
Die Nutzung von „planni“ ist kostenpflichtig. Der genaue Preis und die Zahlungsweise (monatlich, jährlich oder mehrjährig) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die vereinbarte Gebühr monatlich oder jährlich in Rechnung.
Fälligkeit
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist.
Kostenfreie Beta-Phase
Während einer ggf. vereinbarten Beta-Phase (max. 3 Monate) wird die Software kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug:
Mindestens 3 Feedback-Gespräche mit dem Anbieter zu führen.
Eine Kundenstimme (z. B. Testimonial/Feedback) zu geben, die der Anbieter verwenden darf.
Nach Ablauf der Beta-Phase kann der Kunde entweder zu einem rabattierten SaaS-Tarif wechseln oder den Vertrag kündigen. Bei Kündigung ermöglicht der Anbieter dem Kunden weitere 3 Monate Zugriff auf seine Daten, damit diese exportiert werden können.
Es gelten die Haftungs- und Gewährleistungseinschränkungen (vgl. Abschnitt 7 und 11).
5. Pflichten des Kunden
Nutzung
Der Kunde darf „planni“ ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und trägt dafür Sorge, dass nur befugte Mitarbeiter Zugriff erhalten.
Eine Weitervermietung, Weiterverkauf oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Zugangsdaten
Der Kunde verwahrt die Zugangsdaten sicher und gibt sie nicht an Unbefugte weiter.
Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, sofern er dies zu vertreten hat.
Mitwirkung
Der Kunde stellt sicher, dass er alle Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Informationen, Zugängen oder Daten) rechtzeitig erbringt, damit der Anbieter seine Leistung ordnungsgemäß erbringen kann.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Abo-Modell (monatlich, jährlich, mehrjährig).
Fehlt eine andere Vereinbarung, verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum, sofern nicht fristgemäß gekündigt wird.
Kündigung
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt, sofern im Angebot nicht anders festgelegt).
Datenexport
Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde einen Anspruch darauf, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Daten des Kunden spätestens 3 Monate nach Vertragsende gelöscht bzw. anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
7. Gewährleistung
Funktionsweise
Der Anbieter stellt die Software „planni“ in einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Zustand zur Verfügung.
Bei kostenfreien Beta-Versionen können bestimmte Features noch unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Anbieter bemüht sich um rasche Behebung von Fehlern, übernimmt jedoch in der Beta-Phase keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.
Mängelanzeige
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung durch den Anbieter.
8. Lizenzbedingungen (Nutzungsrecht)
Lizenzgewährung
Der Kunde erhält vom Anbieter ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software „planni“ für die vertraglich vereinbarte Dauer.
Sämtliche Rechte an der Software (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) verbleiben beim Anbieter.
Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde darf die Software nicht verändern, kopieren, entschlüsseln (Reverse Engineering) oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
Der Anbieter kann Nutzungsumfang (z. B. Anzahl der Benutzeraccounts) im Angebot festlegen. Eine Überschreitung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.
Verstoß gegen Lizenzbedingungen
Bei Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang des Kunden zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
9. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Im Rahmen der Nutzung von „planni“ verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. Daten von Seminarteilnehmer:innen). Damit unterliegen beide Parteien den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die nachfolgenden Regelungen gelten als AVV (Art. 28 DSGVO).
9.1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand dieses AVV ist die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen zur Seminarverwaltung.
Die Dauer entspricht der Laufzeit dieses Vertrages (vgl. Abschnitt 6).
9.2. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten (Name, E-Mail, IP-Adresse, Anschrift, Rechnungsinformationen etc.) zur Abwicklung von Seminarbuchungen und Verwaltung von Teilnehmer:innen.
Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Kunden.
9.3. Kategorien betroffener Personen
Seminarteilnehmer:innen (Endkund:innen des Kunden)
Mitarbeiter:innen des Kunden, soweit diese Daten in „planni“ verwalten oder hinterlegen
9.4. Pflichten und Rechte des Kunden (Verantwortlicher)
Der Kunde ist „Verantwortlicher“ i. S. d. DSGVO und bleibt jederzeit Herr der Daten.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen (z. B. Datenschutzerklärung).
9.5. Pflichten des Anbieters (Auftragsverarbeiter)
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
Er trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Eine Liste aller aktuell eingesetzten Subunternehmer (z. B. Hosting-Provider wie AWS) wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Daten werden innerhalb Deutschlands gespeichert.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei evtl. Meldungen an Aufsichtsbehörden, soweit dies gesetzlich verlangt ist.
9.6. Unterauftragsverhältnisse
Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern er den Kunden über wesentliche Änderungen informiert und eine ausreichende vertragliche Regelung zum Datenschutz sicherstellt.
Der Kunde kann aus wichtigem Grund gegen den Einsatz eines bestimmten Subunternehmers Einspruch erheben.
9.7. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Vertragsende löscht bzw. anonymisiert der Anbieter alle personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.
Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Herausgabe der Daten in einem üblichen Format.
9.8. Kontrollrechte
Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen (z. B. durch Audits). Der Anbieter wird alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
9.9. Haftungsregelungen im Datenschutzkontext
Die Haftung im Rahmen dieses AVV richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen (siehe Abschnitt 11), soweit dies mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar ist.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Keine Folgeschäden
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie (sei es durch Vertrag, Fahrlässigkeit oder anderweitig) haftet eine der Vertragsparteien dieser Bedingungen oder die verbundenen Unternehmen dieser Partei oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Lizenzgeber gegenüber der anderen Partei oder einem Dritten für indirekte, beiläufig entstandene, exemplarische Schäden, Folgeschäden, Schäden mit Strafcharakter oder andere ähnliche Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Verkäufe oder Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen oder anderer Verluste, die einer solchen Partei im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Dienst entstanden sind.
11.2 Begrenzung des Schadensersatzes in Geld
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Gesamthaftung des Unternehmens und des Auftragnehmers (einschließlich aller seiner verbundenen Unternehmen) für Schäden (in Geld oder anderweitig), die vom Auftragnehmer oder einem Dritten im Zusammenhang mit unserem Dienst geltend gemacht werden, auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) tatsächlich entstandene Schäden oder (ii) 100 % der vom Auftragnehmer für den Dienst gezahlten oder zu zahlenden Zahlungen während der letzten zwölf (12) Monate vor der Geltendmachung des Anspruchs oder während der Dauer der laufenden Laufzeit. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der wesentliche Zweck darin besteht, die Risiken im Rahmen dieser Bedingungen zwischen den Parteien aufzuteilen und ihre potenzielle Haftung angesichts der im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren zu begrenzen, die wesentlich höher gewesen wären, wenn das Unternehmen eine andere als die hierin festgelegte Haftung übernommen hätte. Die Parteien haben sich bei ihrer Entscheidung, diese Bedingungen einzugehen, auf diese Einschränkungen verlassen.
11.3 Unbegrenzte Haftung in bestimmten Fällen
Die Haftung für die Verletzung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des geistigen Eigentums Dritter ist für beide Parteien unbegrenzt.
12. Schadloshaltung
12.1. Schadloshaltung durch das Unternehmen
Das Unternehmen stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Nutzung der Plattform durch das Unternehmen erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Plattform ein gültiges Patent oder Urheberrecht verletze oder Geschäftsgeheimnisse Dritter veruntreue (diese Ansprüche werden zusammenfassend als "Ansprüche" bezeichnet). Das Unternehmen verteidigt sich auf eigene Kosten gegen solche Ansprüche und zahlt den in diesem Zusammenhang vereinbarten oder rechtskräftig zugesprochenen Schadenersatz, einschließlich der angemessenen Gebühren und Auslagen der vom Unternehmen mit der Verteidigung beauftragten Anwälte, vorausgesetzt, dass (i) der Auftragnehmer die Gesellschaft unverzüglich von der Androhung oder Mitteilung eines solchen Anspruchs in Kenntnis setzt, (ii) die Gesellschaft die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis zur Auswahl der Verteidigungsanwälte, zur Verteidigung und/oder zur Beilegung eines solchen Anspruchs hat und (iii) der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang vollständig mit dem Unternehmen kooperiert. Wenn die Nutzung der Plattform durch den Auftragnehmer Gegenstand eines solchen Anspruchs geworden ist oder nach unserer Auffassung wahrscheinlich werden wird, werden wir den Dienst ersetzen oder modifizieren, um ihn durch eine Modifikation der Plattform durch eine andere Person als das Unternehmen nicht verletzend zu machen.
12.2. Schadloshaltung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Forderungen, einschließlich angemessener Gebühren für Rechtsberatung und professionelle Dienstleistungen, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen oder dem Zugang, der Nutzung, dem Missbrauch oder der illegalen Nutzung des Dienstes durch den Auftragnehmer und seine Nutzer ergeben. Das Unternehmen wird den Auftragnehmer über alle derartigen Ansprüche, Klagen oder Verfahren in Kenntnis setzen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die gemäß diesem Abschnitt entschädigungspflichtig ist; in diesem Fall stimmt der Auftragnehmer zu, mit allen angemessenen Anfragen zu kooperieren, um unsere Verteidigung in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
13. Schlussbestimmungen
Referenz
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (z. B. in Kundenlisten), sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Verweis auf Impressum und Datenschutzerklärung
Für weitere Informationen zum Datenschutz und den Anbieterangaben gelten ergänzend das Impressum und die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB aus triftigen Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage) anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 4 Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt.
14. Vertragsschluss & Zustimmung
Diese AGB (inkl. Lizenzbedingungen und AVV) gelten als rechtsverbindlich vereinbart, sobald der Kunde das Angebot des Anbieters unterschreibt oder in anderer Form annimmt.
Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde zugleich, dass er den Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 9) gelesen und akzeptiert hat und somit ein wirksamer Abschluss i. S. d. Art. 28 DSGVO vorliegt.